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Hier erhalten Sie eine gute Zusammenfassung über den Beruf der Heilpraktikerin.

17.09.2020 - „Welttag der Patientensicherheit“

Pressemitteilung vom Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS

Der Welttag der Patientensicherheit wurde 2019 von der WHO auf den 17. September festgelegt. Dieser Tag soll weltweit den Fokus auf die Sicherheit und die Möglichkeiten der Patient*innen legen und Informationsangebote schaffen. In Deutschland macht sich das Aktionsbündnis Patientensicherheit APS dafür stark. Schirmherr dieses Aktionsbündnisses ist Jens Spahn, aktueller Gesundheitsminister.
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS hat anlässlich dieses Tages eine Mitteilung für Patient*innen erstellt.

 

Liebe Patient*innen,

die Sicherheit in Ihrer Behandlung zu gewährleisten zählt zur Sorgfaltspflicht der in unserem Verband organisierten Heilpraktikerinnen im Berufsalltag. Wie wir Sie und unsere Mitfrauen dabei unterstützen, möchten wir hier transparent werden lassen.

Die Behandlungen durch eine*n Heilpraktiker*in gelten als sehr sicher im deutschen Gesundheitssystem. Die vergleichsweise niedrigen Beiträge für die Berufshaftpflicht-Versicherungen spiegeln das niedrige Schadensaufkommen wider. Die Beiträge haben sich für Heilpraktiker*innen seit 35 Jahren nominal halbiert, während die Haftpflicht-Beiträge für andere Gesundheitsberufe stetig gestiegen sind, dazu hat sich die Höhe der abgedeckten Versicherungsleistungen verdreifacht.

Grundlegende Informationen zu Heilpraktiker*innen
Der Beruf Heilpraktiker*in geht auf Jahrhunderte traditioneller Naturheilkunde und ganzheitlicher Heilweisen zurück. So wurde der „Verein der Heilkundigen Deutschlands“ 1920 gegründet, der sich 1928 in Essen zum „Großverband der Heilpraktiker Deutschlands“ entwickelte. Bis 1931 wurden in Deutschland 22 Heilpraktikerbunde registriert.
Die erstmalige Gesetzgebung von 1939 zur Kontrolle der naturheilkundlich
Tätigen wurde 1952 juristisch neu reguliert. Das Patientenrechtegesetz trat 2013 für alle Gesundheitsberufe verpflichtend in Kraft. Die Zulassungsleitlinien für Heilpraktiker*innen wurden bundesweit vereinheitlicht und traten 2018 in Kraft.
Der Heilpraktiker-Beruf wird in den „Voll-Heilpraktiker“ und den „sektoralen
Heilpraktiker“ unterschieden. Beide dürfen diagnostizieren und selbstverantwortlich, frei von ärztlicher Weisung, praktizieren. Voll-HP haben freie Methodenwahl und
dürfen Arzneien verordnen. Sektorale HP dürfen nur in ihrem jeweiligen Fachgebiet arbeiten, im Falle der Heilpraktiker*in für Psychotherapie wäre das psychotherapeutisch.

Hintergründe zu Qualität und Sicherheit der Ausbildung
Heilpraktiker*innen haben eine oder mehrere therapeutische Ausbildungen in
Verfahren wie TCM, Shiatsu, Osteopathie, Homöopathie, Phytotherapie, Orthomolekulare Therapie etc.
Um praktizieren zu dürfen, müssen sie die staatliche Prüfung zur Heilpraktiker*in beim zuständigen Gesundheitsamt ablegen. Überwachungsbehörde ihrer Praxistätigkeit ist ebenfalls das jeweilige örtliche Gesundheitsamt.

Die Prüfungszulassung erhält, wer mindestens 25 Jahre alt ist, ein tadelloses Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und nach damaliger Beschreibung einen Volksschulabschluss hat. Dieser hatte bei Inkrafttreten des Gesetzes 1939 eine besondere Wertigkeit, da viele Menschen ihn nicht erreichten. Ein großer Prozentsatz der heutigen Prüfungsanwärter*innen kommt aus einem medizinischen oder pharmazeutischen Beruf, hat Abitur und oftmals auch ein vorangegangenes Studium absolviert. Heilpraktiker*innen verfügen über großes medizinisches Fachwissen, welches bei ihrer Zulassung kontrolliert und überprüft wird. Heilpraktiker-Schulen bereiten mit ihren umfangreichen Curricula auf die Prüfung vor und bieten die Möglichkeit zur Spezialisierung in vielen Therapieformen.
Ist der Ausgang der Überprüfung strittig, entscheidet der jeweilige Gutachterausschuss des Bundeslandes als letzte Instanz, ob der/dem Anwärter*in die Zulassung erteilt oder verweigert wird oder die Prüfung kostenfrei wiederholt werden darf. Falls festgestellt wird, dass eine praktizierende Heilpraktiker*in eine Gefahr für die Patient*innen darstellt, kann der Gutachterausschuss die Zulassung entziehen.
LACHESIS ist mit einer Vorstandskollegin im Gutachterausschuss NRW vertreten.

Sicherheit durch kontinuierliches Fortbildungsgebot
Heilpraktiker*innen sind verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden. Dafür bieten wir als Berufsverband entsprechende Fachfortbildungen an und greifen zudem auf ein Netzwerk aus Bildungsangeboten anderer bundesweiter Berufsverbände und Fachgesellschaften zurück. Dies trägt zur Sicherung der Qualität Ihrer Behandlungen bei.

Hygiene und Sicherheit
HP-Praxen unterliegen der Aufsicht der kommunalen Gesundheitsämter und müssen in den meisten Bundesländern dort registriert sein. Als Basisvorschriften für alle Praxen gelten neben den Hygieneverordnungen der Länder weitere Gesetze und Verordnungen zur Patient*innen-Sicherheit, dieselben wie in allen ärztlichen Praxen. In Coronazeiten gelten besondere Hygienevorschriften der Länder, für Heilpraktiker*innen gleichermaßen wie für Ärzt*innen.
Heilpraktiker*innen zählen zu den systemrelevanten Berufen.
Unser wichtiger Beitrag für Ihre Gesundheit ist auch in einer Pandemie sicher gewährleistet.

Meldepflicht
Heilpraktiker*innen sind ein Teil des öffentlichen Gesundheitssystems. Meldepflichtige Infektionskrankheiten dürfen nicht behandelt werden und müssen bei Verdacht oder Diagnose dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Verdacht auf Covid-19. Patient*innen, die selber den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein, dürfen nicht in einer HP-Praxis behandelt werden, sondern müssen sich gemäß den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes an die angegebene Stelle wenden.

Beschwerden über eine unserer Verbandsheilpraktikerinnen?
2010 richtete LACHESIS eine Beschwerdestelle ein. An diese können sich Patient*innen unserer Mitfrauen wenden, wenn sie einmal nicht zufrieden sind. Zuletzt wurde dieses besondere Angebot unseres Verbandes Anfang 2018 in Anspruch genommen. Die Beratung zur Beschwerde erfolgt durch zwei Mitfrauen, eine aus dem Vorstandsteam und eine aus dem Ältestenrad. (Das Ältestenrad ist eine gewählte Gruppe von Mitfrauen, die unsere Ethikrichtlinien hüten.)

Ethik-Richtlinien im Umgang mit Patient*innen
Das Wohl und die Sicherheit unserer Patient*innen sehen wir als zentrale Aspekte unserer Arbeit. Daher hat der Berufsverband LACHESIS ein Wertepapier und ein politisches Grundsatzpapier als ethische Richtlinien verfasst.

Frauengesundheit und traditionelle Medizin
Die feministischen Heilpraktikerinnen des Berufsverbandes LACHESIS haben einen speziellen Fokus auf alle Themen der Frauengesundheit. Wir sind in bundesweiten Netzwerken aktiv, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Es ist uns ein großes Anliegen, zu Frauengesundheit individuell zu beraten, individuelle Lösungsmöglichkeiten für Frauen in verschiedenen sozialen Kontexten zu finden und informiert zu sein über die Therapieformen unserer medizinischen Kolleg*innen. Und: Wir möchten Frauen therapeutisch unterschiedliche Ansätze zur Verfügung stellen.
Die Entscheidung darüber, welche Behandlung die Richtige für sie ist, muss bei den Frauen liegen und das geht nur, wenn sie umfassend informiert sind. Wir sehen die Patient*innen auf Augenhöhe mit der Therapeutin. Es ist ein kreatives Verhältnis gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung, auch der Ressourcen unserer Patient*innen. In diesem Sinne muss jeder Handlungsvorschlag unsererseits überprüfbar und nachvollziehbar sein und in seinen Konsequenzen offen kommuniziert werden.

LACHESIS zum 17. September 2020

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